Wer einen Onlineshop aufgebaut hat, will vielleicht irgendwann die Früchte ernten – dazu könnte man den Shop natürlich verkaufen. Aber geht das einfach so? Zu diesem und weiteren interessanten Themen die aktuellen News der IT- Recht Kanzlei:
Verkauf eines Webshops: Die wichtigsten Rechtsfragen
Der Verkauf eines Webshops bietet dem Inhaber die Möglichkeit, den gewachsenen Wert des Unternehmens direkt in Geld umzuwandeln. Jedoch sollte der Verkäufer auf bestimmte rechtliche Probleme achten: Was genau ist z.B. der Gegenstand des Kaufvertrags? Abhängig von der Rechtsform des Online-Shops und der Gestaltung des Kaufvertrags kann der Verkäufer außerdem für Mängel des Webshops haften, und er kann auch nach der Veräußerung zur Begleichung der alten Schulden herangezogen werden. Hinzu kommen ggf. noch Probleme aus dem Arbeits- und Steuerrecht.
Werbung: Unterliegen Flyer, Prospekte oder Zeitungsanzeigen der Impressumspflicht? Dass auf Werbeseiten im Internet ein Impressum dargestellt werden muss, ist klar – aber muss auch auf Flyern, Prospekten oder in Zeitungsanzeigen ein Impressum abgedruckt werden? Einfache Antwort: Die im Telemediengesetz TMG) normierte Impressumspflicht ist nicht einschlägig, da es gerade nicht um elektronische Informations- und Kommunikationsdienste geht. Aber aufgepasst: Es greift die in § 5a Abs. 3 UWG geregelte Informationspflicht. Werden in einem Werbeträger wesentliche Artikelmerkmale und der Preis genannt, so muss nach § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG zwar nicht das vollständige Impressum, aber zumindest die Identität und Anschrift des Unternehmers abgedruckt werden (vgl. hierzu auch OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2011, Az. I-4 W 84/11).
Webshop-Betreiber aus dem Ausland: Gilt deutsches Widerrufsrecht im Fernabsatzhandel? Muss ein Online-Händler mit Sitz im EU-Ausland, der Waren auch nach Deutschland versendet, für die deutschen Kunden eine Widerrufsbelehrung nach deutschem Recht vorhalten? Viele juristische Schwierigkeiten im grenzüberschreitenden B2C-Handel innerhalb der EU sind noch nicht höchstrichterlich beurteilt worden. Aktuell zeigt eine Entscheidung des LG Karlsruhe eine Tendenz zum möglichst starken Verbraucherschutz: So wie sich die Rechtslage gegenwärtig darstellt, muss ein Händler mit Sitz in Österreich, der über einen Webshop Waren auch nach Deutschland verkauft, gegenüber Verbrauchern mit Sitz in Deutschland ordnungsgemäß über das deutsche Widerrufsrecht belehren.
Neue Norm: Elektro- und Elektronikgeräte-Stoffverordnung (ElektroStoffV)
Am 09.05.2013 ist die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoffverordnung (ElektroStoffV) in Kraft getretenen, mit der die neu gefasste EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS-II) zur Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten in deutsches Recht umgesetzt wird. Bisher war die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in § 5 Elektrogesetz geregelt. Da jedoch die neu gefasste EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II) weit über den Regelungsgehalt der früheren EU-Richtlinie aus dem Jahre 2002 hinausgeht, hat der Gesetzgeber die neu gefasste Richtlinie nicht durch eine Änderung des Elektrogesetzes umgesetzt, sondern stattdessen eine eigenständige Verordnung erlassen.
DL-InfoV: Informationspflichten für Dienstleister
Für Dienstleistungserbringer bestehen zahlreiche Informationspflichten, die sich in verschiedenen Rechtsvorschriften wie z.B. der PAngV, dem BGBEG oder dem TMG finden. Oft noch recht unbekannt ist die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV), mit der die EU-Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt wird. Diese Verordnung sieht sehr weitgehende Informationspflichten für alle vor, die Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen – gerade auch im B2B-Bereich.














