Jura-News: Aktuelle Entwicklungen im e-Trade-Recht

IT-Recht-KanzleiWer einen Onlineshop aufgebaut hat, will vielleicht irgendwann die Früchte ernten – dazu könnte man den Shop natürlich verkaufen. Aber geht das einfach so? Zu diesem und weiteren interessanten Themen die aktuellen News der IT- Recht Kanzlei:

Verkauf eines Webshops: Die wichtigsten Rechtsfragen

Der Verkauf eines Webshops bietet dem Inhaber die Möglichkeit, den gewachsenen Wert des Unternehmens direkt in Geld umzuwandeln. Jedoch sollte der Verkäufer auf bestimmte rechtliche Probleme achten: Was genau ist z.B. der Gegenstand des Kaufvertrags? Abhängig von der Rechtsform des Online-Shops und der Gestaltung des Kaufvertrags kann der Verkäufer außerdem für Mängel des Webshops haften, und er kann auch nach der Veräußerung zur Begleichung der alten Schulden herangezogen werden. Hinzu kommen ggf. noch Probleme aus dem Arbeits- und Steuerrecht.

Werbung: Unterliegen Flyer, Prospekte oder Zeitungsanzeigen der Impressumspflicht?
Dass auf Werbeseiten im Internet ein Impressum dargestellt werden muss, ist klar – aber muss auch auf Flyern, Prospekten oder in Zeitungsanzeigen ein Impressum abgedruckt werden? Einfache Antwort: Die im Telemediengesetz TMG) normierte Impressumspflicht ist nicht einschlägig, da es gerade nicht um elektronische Informations- und Kommunikationsdienste geht. Aber aufgepasst: Es greift die in § 5a Abs. 3 UWG geregelte Informationspflicht. Werden in einem Werbeträger wesentliche Artikelmerkmale und der Preis genannt, so muss nach § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG zwar nicht das vollständige Impressum, aber zumindest die Identität und Anschrift des Unternehmers abgedruckt werden (vgl. hierzu auch OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2011, Az. I-4 W 84/11).

Webshop-Betreiber aus dem Ausland: Gilt deutsches Widerrufsrecht im Fernabsatzhandel?
Muss ein Online-Händler mit Sitz im EU-Ausland, der Waren auch nach Deutschland versendet, für die deutschen Kunden eine Widerrufsbelehrung nach deutschem Recht vorhalten? Viele juristische Schwierigkeiten im grenzüberschreitenden B2C-Handel innerhalb der EU sind noch nicht höchstrichterlich beurteilt worden. Aktuell zeigt eine Entscheidung des LG Karlsruhe eine Tendenz zum möglichst starken Verbraucherschutz: So wie sich die Rechtslage gegenwärtig darstellt, muss ein Händler mit Sitz in Österreich, der über einen Webshop Waren auch nach Deutschland verkauft, gegenüber Verbrauchern mit Sitz in Deutschland ordnungsgemäß über das deutsche Widerrufsrecht belehren.

Neue Norm: Elektro- und Elektronikgeräte-Stoffverordnung (ElektroStoffV)

Am 09.05.2013 ist die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoffverordnung (ElektroStoffV) in Kraft getretenen, mit der die neu gefasste EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS-II) zur Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten in deutsches Recht umgesetzt wird. Bisher war die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in § 5 Elektrogesetz geregelt. Da jedoch die neu gefasste EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II) weit über den Regelungsgehalt der früheren EU-Richtlinie aus dem Jahre 2002 hinausgeht, hat der Gesetzgeber die neu gefasste Richtlinie nicht durch eine Änderung des Elektrogesetzes umgesetzt, sondern stattdessen eine eigenständige Verordnung erlassen.

DL-InfoV: Informationspflichten für Dienstleister

Für Dienstleistungserbringer bestehen zahlreiche Informationspflichten, die sich in verschiedenen Rechtsvorschriften wie z.B. der PAngV, dem BGBEG oder dem TMG finden. Oft noch recht unbekannt ist die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV), mit der die EU-Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt wird. Diese Verordnung sieht sehr weitgehende Informationspflichten für alle vor, die Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen – gerade auch im B2B-Bereich.

Shopping Apps stehen hoch im Trend!

Die „Mobile Effects Studie“ von Tomorrow Focus Media bestätigt, dass bereits jeder dritte mobil einkauft. Die Entwicklung im letzten Jahr ist enorm. Die Umfrage zeigt einen Zuwachs von 9,7 Prozent derer, die über ein Smartphone einen Kauf getätigt haben.

 

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 Am besten verkaufen sich Bücher!

Bereits 53,3 Prozent der Frauen und 39,9 Prozent der Männer haben mobil Bücher gekauft. Allerdings gehen die Meinungen der Geschlechter auseinander, bei der Frage nach dem zweitbeliebtesten Einkaufserlebnis. Während Frauen gerne Kleidung von unterwegs shoppen, buchen Männer gerne mal eine Reise über Tablet und Co. oder stöbern bei Elektrogeräten.

 Der PC bleibt aus!

Fast jeder Fünfte geht bereits häufiger über ein mobiles Endgerät ins Internet als über den PC oder Laptop. 36,1 Prozent der mobilen Käufer bevorzugen eine mobil optimierte Seite und 18,9 Prozent kaufen ausschließlich über die Apps ein. Beliebtester Zeitpunkt für das mobile Einkaufserlebnis liegt zwischen 19 und 20 Uhr.

Falls auch Sie Ihren Online Shop mobil optimieren möchten, beraten wir Sie gerne. Unter der 0 6033 7470 100 erfahren Sie alle Vorteile von Mobile Commerce.

 

 

Out of Home Media – Außenwerbung wird immer digitaler

virtuelle Filiale Außenwerbung spricht Ihre Kunden dort an, wo diese sich die meiste Zeit des Tages aufhalten -> unterwegs -> out of home.

Außenwerbung (Out of Home Media) hat sich den Trends  ”Konvergenz”, “Digitalisierung” und “Regionalisierung” angepasst : “Das Plakat bietet dafür von Haus aus die besten Voraussetzungen. Es erreicht die Menschen unterwegs, es ist regional aussteuerbar und mit einfachen Mitteln wie QR-Codes oder Weblinks mit Online zu verknüpfen.”, so Guido Bliss, Geschäftsführer der Kölner Media-Agentur Planus Media.

Digitale Außenwerbung verbindet Plakat und bewegte Kommunikation. „Große Bilder haben eine große Wirkung. Das Standbild verankert die Markenbotschaft im Kopf und führt zu einer spontanen Markenpräferenz. Bewegte Bilder wecken das Interesse am Produkt (…)“,so Esther Raff, Geschäftsführerin Marketing und Vertrieb bei Ströer Media Deutschland. Schon lange sind  interaktive Technologien und bewegte Bilder bei der Außenwerbung nichts mehr Neues, diese Art von Außenwerbung nennt man daher Digital Out-of- Home (DOOH) Media. Überall – ob an Flughäfen, in Bahnhöfen, in Shopping Malls, an Schaufenstern, beim Arzt oder beim Friseur – flimmern die bewegten Bilder. Mehr als 100.000 solcher Bildschirme gibt es bereits in Deutschland.

 Vorteile von Außenwerbung (mit QR-Codes)

  • Sichtbarkeit
  • Werbewirkung
  • Reichweite
  •  Außenwerbung mit QR-Codes verknüpft die Offline mit der Online Welt
  • Außenwerbung mit QR-Codes übermittelt dem Kunden noch mehr Informationen
  • Außenwerbung mit QR-Codes ist messbar

Bewerben Sie mit Außenwerbung Ihren mobilen Shop / Ihre Shopping App

Außenwerbung ist auch sin sehr guter Marketing Kanal, um Ihren mobilen Shop bzw. Ihre Shopping App zu bewerben. Platzieren Sie auf Ihrer Außenwerbung einen Hinweis für Ihre Shopping App samt QR -Code. So können Ihre Kunden den QR-Code scannen und direkt die App installieren.

Sie bewerben ein bestimmtes Produkt? – Dann leiten Sie Ihre Kunden mit Hilfe eines QR-Codes direkt auf die Produktdetailseite weiter. So haben die Kunden die Möglichkeit das Produkt direkt zu kaufen, ohne erst lange in Ihrem Shop nach dem Produkt suchen zu müssen.

 

 

 

Bonitätsprüfungen für Online-Shops

Bildschirmfoto 2013-05-15 um 15.35.59Fragen Sie sich, ob Ihre Kunden auch morgen noch zahlungsfähig sind? Oder möchten Sie wissen, ob Sie mit bestimmten Kunden überhaupt gute und dauerhafte Geschäfte machen können? Gerade im Onlinegeschäft gibt es häufig die Notwendigkeit, Liefer- und Kreditentscheidungen sofort, also real time, zu treffen, um Marktanteile zu sichern und auszubauen. Zahlungswege mit geringem Ausfallrisiko, wie z.B. Vorauskasse, werden vom Verbraucher als kundenunfreundlich empfunden und führen nachweislich zu erheblichen Umsatzeinbußen. Andererseits stellt die wachsende Verschuldung deutscher Haushalte für die Kredit gebende Wirtschaft ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar.


Mit ConCheck RealTime, der Online-Lösung für Bonitätsabfragen in Echtzeit, liefert Bürgel eine zuverlässige Einschätzung des Zahlungsausfallrisikos von Privatpersonen. Auf Basis aktueller Bonitätsdaten entscheiden die Bürgel Kunden, welche Bezahloptionen sie dem jeweiligen Endkunden anbieten – auf Wunsch auch voll automatisiert. ConCheck RealTime ist modular aufgebaut und lässt sich unkompliziert in alle gängigen Shop- oder Payment-Plattformen einbinden.

 

 

Wie Online-Händler Facebook richtig nutzen!

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Voycontigo Facebook Post

Immer mehr Händler bewerben auf Facebook ihre Onlineshops, leider gelingt es nicht oft, dass die Beiträge auch geteilt oder kommentiert werden. Beiträge, die keine Aktivität erzeugen, sind nicht besonders sinnvoll, denn das Ziel eines “Posts” ist, mit möglichst vielen positiven Reaktionen und Interaktionen eine hohe Reichweite zu erzielen.

Dazu gibt es ein paar Tipps, die mit hoher Wahrscheinlichkeit dafür sorgen werden, dass Ihr „Facebook-Post“ erfolgreich sein wird:

1. Timing

Beiträge die abends ab 18 Uhr und die sonntags erscheinen, werden häufiger geteilt, als an Werktagen während der Arbeitszeit. Mit entsprechenden Tools lässt sich die Veröffentlichung beliebig festlegen.

2. Ein Bild (oder Video) sagt mehr als 1000 Worte

Bilder werden eher im Newsfeed angezeigt als lange Texte. Das liegt am News Feed Algorithmus von Facebook. Hier ist zu beachten, dass die Bilder entsprechend skaliert sind, da Facebook hochauflösende Bilder eventuell verpixelt darstellt.

Ein kleiner Tipp: Wenn Sie nicht immer wieder nur einfache Produktbilder zeigen wollen, stellen Sie Ihren Kunden Ihr Produkt doch mal aus einer ganz anderen Perspektive vor. Wenn Sie zum Beispiel einen Shop für Küchenutensilien betreiben, dann zeigen Sie doch mal wie toll sich der neueste Trend in der Kaffeeküche von Ihrem Büro macht.

3. Passende Inhalte

Passen Sie Ihre Beiträge Ihrer Zielgruppe an und versuchen Sie relevante Inhalte zu posten. Ein schönes Wochenende zu wünschen ist nicht spannend und Ihre Fans möchten viel lieber ein paar tolle Produkte aus Ihrem Onlineshop sehen.

Muttertag – 4,2 Millionen Deutsche haben bereits Blumen zum Muttertag online bestellt

Blumen zum Muttertag von rosenbote.de Muttertag-Geschenk von der-ideenshopBlumen zum Muttertag ist und bleibt das beliebteste Geschenk: 47% der Deutschen, also fast jeder Zweite will am Sonntag ( 12.Mai ist Muttertag) seine Mutter mit Blumen beschenken. Rund 1,4 Millionen derjenigen planen die Blumengrüße  online zu bestellen und mehr als vier Millionen Deutsche haben bereits zum Muttertag online Blumen bestellt.

Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM.

 

Unsere Händler bieten natürlich auch Ihren Kunden die Möglichkeit, die Blumensträuße zum Muttertag bequem mobil zu bestellen. Daher sind wir sehr gespannt wie viele Blumensträuße zum Muttertag in diesem Jahr  allgemein über mobile Endgeräte bestellt werden  - wir sind uns sicher: Es werden sehr viele werden!

Experteninterview mit Andreas Arlt vom Händlerbund

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1. Wie wichtig ist für den Händlerbund M-Commerce?

M-Commerce ist ein wichtiger Trend im Online-Handel. Es ist schlichtweg unübersehbar, dass sich das Nutzungsverhalten der User und damit auch der Verkauf im Internet langfristig verändern werden. So wird aktuell der Handel über mehrere Kanäle stark vorangetrieben. Durch den sogenannten Multichannel-Handel sind Produkt- und Preisvergleiche jederzeit und von jedem Ort möglich. Dadurch entstehen neue Chancen für Händler, aber auch zahlreiche Herausforderungen die u.a. Usability, Preisgestaltung und auch die rechtlichen Rahmenbedingungen umfassen, denn Rechtssicherheit ist auch beim M-Commerce unverzichtbar.

2. Wo sehen Sie die Vorteile für Onlinehändler an der Partnerschaft zwischen dem Händlerbund und der Shopgate GmbH?

Im Zuge der Zusammenarbeit gibt es sowohl Vorteile für Nutzer der Shopgate-Software als auch für Händlerbund-Mitglieder. So erhalten Shopgate-Kunden eine zweimonatige kostenlose Mitgliedschaft beim Händlerbund. Des Weiteren entfällt für sie die einmalige Einrichtungsgebühr von 20 Euro für das AGB-Prüfsiegel. Außerdem stellen wir eine Schnittstelle zur Verfügung, durch die das Einbinden unserer Rechtstexte ganz einfach möglich ist. Händlerbund-Mitgliedern gewährt Shopgate wiederum einen Rabatt von 10 % auf alle Software-Pakete.

Das Smartphone: Immer dabei und immer online

mobil optimierte Online Shops

 

Die aktuelle Studie von TNS Infratest zeigt, dass 49 Prozent der deutschen Smartphone-Besitzer immer und überall mit ihrem Endgerät im Internet sind. Neben dieser Aussage, wurde bei der Studie auch geklärt, wo am meisten gesurft wird. Der Beifahrersitz sowie Bahnhöfe, Haltestellen und Flughäfen lagen dabei ganz weit oben. 60 Prozent der Befragten nutzen Ihr Smartphone während Sie unterwegs sind beim Einkaufen. Ein Großteil dieser Internetnutzer informieren sich über Produktdetails oder suchen nach Preisvergleichen. Damit ist Mobile Commerce im Alltag allgegenwärtig. Katja Rick, Associate Director bei TNS Infratest, sagt zur Studie: „Mobile Endgeräte in Kommunikation und Vertrieb einzubeziehen, wird immer wichtiger. Multi-Kanal ist nicht mehr länger das Thema, sondern es geht um Multi-Digital“.

Das Fazit für uns: Es geht nicht länger ausschließlich darum überall vertreten zu sein, sondern von überall erreichbar zu sein. Everywhere Commerce ist die Devise!

Falls auch Sie Ihren Online Shop mobil optimieren möchten, beraten wir Sie gerne. Unter der 0 6033 7470 100 erfahren Sie alle Vorteile von Mobile Commerce.

 

 

OXID Commons 2013: Shopgate ist dabei!

 

Oxid Commons

 

Auch dieses Jahr findet wieder die OXID Commons in Freiburg statt. Eine Messe rund um E-Commerce und die ideale Gelegenheit für Networking. Demnach ist der 16. Mai rot im Kalender anzustreichen.

Diesjährige Themenschwerpunkte umfassen Multichannel, TV-Commerce, Internationalisierung und B2B. Zusätzlich werden wichtige Aspekte der Branche in Vorträgen und Workshops behandelt, wie beispielsweise Mobile und Social Commerce, moderne Marketingstrategien und vieles mehr. Insgesamt stehen 50 Aussteller bereit und natürlich darf Shopgate da nicht fehlen!

Besonderer Moment der Messe ist die Verleihung der „Golden Cart 2013“, diese gliedert sich in fünf Kategorien und richtet sich an brilliante OXID Shoplösungen. Als krönender Abschluss der Messe folgt eine Party mit Cocktails und Barbecue sowie Live Musik und DJ.

Wir freuen uns auf viele interessante Gespräche und auf regen Austausch! Schauen Sie doch einfach mal bei Stand 19 vorbei!

 

App Vermarktung – Bewerbung der App ist ein MUSS

Nach der Veröffentlichung der App ist es enorm wichtig, dass Sie Ihre App bewerben, um eine möglichst hohe Anzahl an App Downloads zu generieren. Je mehr Downloads Sie generieren, desto mehr mobilen Umsatz generieren Sie.

Empfehlen und teilen sind die Zauberworte, die Ihnen eine weitere Verbreitung Ihrer App garantieren. Geben Sie Ihren Kunden die Möglichkeit Ihre Shopping App über sämtliche soziale Netzwerke, SMS und E-Mail zu empfehlen.

Ermutigen Sie Ihre Nutzer, Ihre App zu bewerten. Schaffen Sie Anreize für eine App Bewertung, zum Beispiel einen Gutschein als kleines Dankeschön.

Erstellen Sie eine Landingpage, die Interessenten und Kunden fesselt. Präsentieren Sie darauf Ihre App  und vor allem die Vorteile Ihrer App möglichst detailliert und unterhaltsam.

Sprechen Sie Ihre Zielgruppe auch offline an, verteilen Sie Flyer und anderes Offline-Promo-Material.

 

Wo und wie können Sie Ihre App bewerben?

App Werbung im Newsletter

App Werbung im ATELCO Newsletter

App Werbung im Newsletter aikme

App Werbung auf der Webseite

Startseiten Werbung App Werbung Stil Basis

Extra Landingpage

Landingpage für die Shopping App von mczoo

App Werbung auf Facebook

stil basis App Werbung auf Facebook